ARBEITSSCHUTZ- UND SICHERHEITSPOLITIK
1. ENGAGEMENT UND BETEILIGUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
In unserem Unternehmen stellen wir sicher, dass die Kultur des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit (Arbeitsschutz) mit der kontinuierlichen und entschlossenen Unterstützung der Geschäftsführung übernommen und verinnerlicht wird. Unser Managementteam beteiligt sich aktiv an der Umsetzung der Politik und am Erreichen unserer Arbeitsschutz-Ziele und stellt die dafür notwendigen Ressourcen bereit.
2. ARBEITSSCHUTZ-KULTUR UND BEWUSSTSEIN
Um eine Arbeitsschutz-Kultur aufzubauen und das Bewusstsein unserer Mitarbeiter für Arbeitsschutz zu erhöhen, organisieren wir regelmäßige Schulungen und fördern den Austausch von Wissen und Erfahrungen. Wir handeln aus der Überzeugung, dass jeder Unfall und jede Berufskrankheit verhindert werden kann, und verbreiten dieses Bewusstsein im gesamten Unternehmen.
3. RISIKOBEWERTUNG UND PRÄVENTION
Wir analysieren systematisch alle Gefahren an unserem Arbeitsplatz und ergreifen proaktive Maßnahmen zur Risikominderung. Mit dem Ziel von null Arbeitsunfällen und null Berufskrankheiten priorisieren wir die Sicherheit in allen unseren Arbeitsprozessen.
4. MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT
Alle Maschinen und Anlagen werden in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Sicherheitsstandards beschafft, verwendet und gewartet. Den Mitarbeitern wird regelmäßig Schulung zur sicheren Nutzung der Maschinen angeboten. Sicherheitsprüfungen sowie vorausschauende, präventive, regelmäßige und schützende Wartung der Maschinen werden regelmäßig durchgeführt. Sicherheitsvorrichtungen an Maschinen werden niemals umgangen oder entfernt. Maschinenstörungen oder Sicherheitsrisiken werden unverzüglich gemeldet und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen.
5. NATURKATASTROPHENSICHERHEIT (BRAND, ÜBERSCHWEMMUNG, STURM, ERDBEBEN, ETC.)
Präventive Maßnahmen werden ergriffen, um Risiken im Zusammenhang mit Naturkatastrophen zu minimieren. Feuerlöschgeräte, Brandmeldesysteme und Notausgänge werden regelmäßig überprüft und gewartet. Die Mitarbeiter werden regelmäßig in Brandschutz und der Nutzung von Feuerlöschgeräten geschult. Es werden regelmäßig Feuerübungen durchgeführt. Notfallpläne für Brände, Erdbeben, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen werden erstellt und regelmäßig überprüft. Evakuierungsrouten und Sammelpunkte werden festgelegt, um die Sicherheit der Mitarbeiter in Notfällen zu gewährleisten. Schulungen und Übungen werden organisiert, um das Bewusstsein für Katastrophenvorsorge unter den Mitarbeitern zu erhöhen.
6. BEREITSTELLUNG VON RESSOURCEN, ARBEITSUMFELD UND ERGONOMIE
Wir sorgen dafür, dass alle notwendigen Ressourcen zur Aufrechterhaltung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung bereitgestellt werden. Unsere Fabrikumgebung wird gemäß den Anforderungen der schlanken Produktion und der 5S-Philosophie sauber und ordentlich gehalten. Wir gewährleisten die bestmöglichen physischen und psychologischen Arbeitsbedingungen. Arbeitsbereiche werden ergonomisch gestaltet und regelmäßig überprüft. Den Mitarbeitern werden Schulungen zum Thema Ergonomie angeboten und sie werden über richtige Arbeitshaltungen informiert. Ergonomische Risiken werden identifiziert und die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sie zu minimieren. Arbeitsgeräte und Möbel werden nach ergonomischen Standards ausgewählt und positioniert. Arbeitszeiten und Pausen werden so geplant, dass die körperliche und geistige Gesundheit der Mitarbeiter geschützt wird.
7. VERWENDUNG VON PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die in den Risikobewertungen festgelegte und von den Arbeitsschutzvorschriften geforderte PSA zu verwenden. Die PSA wird regelmäßig überprüft, gewartet und bei Bedarf ersetzt, um die ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen. Die Mitarbeiter werden in der Nutzung und Wartung der PSA geschult. Disziplinarverfahren werden gegen Mitarbeiter angewendet, die es versäumen, PSA zu verwenden.
8. MANAGEMENT VON CHEMISCHEN UND BIOLOGISCHEN STOFFEN
Der Einsatz von chemischen und biologischen Stoffen erfolgt in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Vorschriften. Alle chemischen und biologischen Stoffe werden mit Sicherheitsdatenblättern (SDB) gelagert und verwendet. Die Mitarbeiter werden regelmäßig im sicheren Umgang, in der Lagerung und im Transport von chemischen und biologischen Stoffen geschult. Geeignete PSA wird beim Umgang mit chemischen und biologischen Stoffen bereitgestellt. Notfallpläne für chemische Verschüttungen oder biologische Gefahren werden erstellt und regelmäßig geübt. Alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen werden getroffen, um Umweltschäden bei der Lagerung, Verwendung und Entsorgung von chemischen und biologischen Stoffen zu verhindern.
9. BETEILIGUNG VON MITARBEITERN UND INTERESSENGRUPPEN
Wir fördern die aktive Beteiligung unserer Mitarbeiter und Lieferanten an den Arbeitsschutzprozessen und unterstützen ihre Beiträge zur Verbesserung. Wir schätzen den offenen Austausch von Ideen zum Thema Arbeitsschutz, die klare Kommunikation aller potenziellen Risiken und die Einbindung und Verantwortung aller in Arbeitsschutzangelegenheiten.
10. GESETZLICHE EINHALTUNG UND KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG
Wir halten uns streng an die gesetzlichen Vorschriften und Standards im Bereich Arbeitsschutz und arbeiten daran, unsere Leistung kontinuierlich zu verbessern. Neben den aktuellen Gesetzen berücksichtigen wir auch die besten Arbeitsschutzpraktiken gemäß den Normen der Europäischen Union.
Dokumentnummer: POL-004-01
Letztes Überarbeitungsdatum: 06.08.2024